Stadtplanung


Zur Abstimmung des Antrages 1202/2025 von Bündnis 90/Die Grünen zur Umgestaltung der Esmarchstraße in der Bauausschusssitzung am 06.11.25

Erfolg für die Menschen in der Esmarchstraße, den Klima- und Naturschutz

07.11.2025 | Der NABU Kiel begrüßt die mehrheitliche Entscheidung des Antrags der Kieler Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bauausschusssitzung, mit dem der Park in der Esmarchstraße erhalten bleibt.
„Die Parteien, die dem Antrag zustimmten, haben nach der starken Beteiligung der Anwohnenden verstanden, dass der Park vor Ort sehr wichtig für ihre Lebensqualität ist“, erläutert Hartmut Rudolphi, Sprecher des NABU Kiel. Der Park hält den Autoverkehr abseits der Häuser, ist ein wichtiges Naherholungsgebiet direkt vor der Haustür und fördert als Treffpunkt den sozialen Zusammenhalt. 
Mit der Abstimmung in der Bauausschusssitzung wurde auch das Ergebnis des Planungsdialoges umgesetzt, bei dem sich die Anwohnenden für die Variante mit dem Erhalt des Parkes mehrheitlich ausgesprochen haben. Damit werden demokratische Strukturen gestärkt und die aktive Teilnahme an Planungsprozessen gefördert.
„Weiterhin ist der Park als Teil der städtischen Grünanlagen essenziell für den Klimaschutz sowie für den Biotopverbund“, so Hartmut Rudolphi. Städtische Grünflächen mit Bäumen wirken sich positiv auf das Stadtklima aus, filtern Feinstaub, speichern Regenwasser und dienen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

 

Bitte lesen Sie hierzu unsere Stellungnahme:

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Zur Abstimmung des Antrages 1202/2025 von Bündnis 90/Die Grünen zur Umgestaltung der Esmarchstraße in der Bauausschusssitzung am 06.11.25
Pressemitteilung NABU Kiel zum Antrag Um
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Geplante Umbaumaßnahmen Esmarchstraße inkl. Bau einer Fahrbahn durch den Park

Für den Straßenabschnitt inkl. dem Park der Esmarchstraße zwischen Holtenauer Straße und dem Wasserturm / Niebuhrstraße sind umfangreiche Umbaumaßnahmen geplant. Es ist dort die Sanierung der Kanalisation notwendig. Darüber hinaus sind im Zuge dieser Arbeiten umfangreiche Änderungen der Straßenführung durch den Bau einer weitere Straßenspur sowie zusätzliche Parkstreifen geplant. Von der bisherigen Grünanlage würde so gut wie nichts mehr übrigbleiben, der verbleibende Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen wäre für die Menschen vor Ort nicht mehr nutzbar.

03.11.2025 | Als Fazit bleibt für den NABU Kiel festzustellen, dass es hinsichtlich Rechtssicherheit erhebliche Bedenken gibt, sowie Kritik hinsichtlich bestehender Beschlüsse und dem Umgang mit dem Ergebnis des Planungsdialogs.

Als wichtigster Punkt bleibt festzuhalten, dass Städte mit moderner Stadtplanung durch Verkehrsberuhigung die Lebensqualität der Bewohner:innen steigern. In der Esmarchstraße ist nun das genaue Gegenteil geplant, durch den Bau einer weiteren Fahrbahn direkt an den Häusern entlang - wo sich jetzt ein Park befindet - würde die Lebensqualität der Menschen vor Ort massiv beschnitten werden.

Das weitere Fazit ist, dass die vom Ortsbeirat beschlossene Ursprungsvariante mit einer zusätzlichen Fahrbahn und Parkstreifen sowie die aktuelle Planung zur Sanierung der Kanalisation
a)    nicht rechtssicher ist, da die Ursprungsvariante
-       nicht mit drei im Landschaftsplan festgeschriebenen Zielen vereinbar ist
-       der Park als Teil des Biotopverbundes verloren geht und der EU-Wiederherstellungsverordnung widerspricht
-       hinsichtlich Eingriffsminimierung nicht vereinbar mit dem Bundesnaturschutzgesetz § 15 (1) ist, da es Varianten mit geringerem Eingriff gibt
-       teurer als die alternative Variante ist und daher nicht gem. kommunales Verfassungsrecht gehandelt wird: „…hat sein Vermögen und seine Einkünfte nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verwalten und eine wirksame und kostengünstige Aufgabenerfüllung sicherzustellen. …“

b)    nicht konform mit den politischen Beschlüssen der Ratsversammlung ist, weil die Variante
-       dem von der Ratsversammlung beschlossenen Konzept Stadtgrün widerspricht
-       unvereinbar mit dem von der Ratsversammlung beschlossenen Masterplan 100 % Klimaschutz ist

c)    gegen die Interessen der Anwohner:innen ist, weil
-       der Park als wichtiger Bestandteil der Naherholung verloren gehen würde
-       der Park für den sozialen Austausch und Zusammenhalt verloren gehen würde
-       mit dem Park ein Stück historisches Stadtbild unwiederbringlich verloren gehen würde
-       Autoverkehr direkt vor den Häusern entsteht und mit dem Lärm und der Luftverschmutzung viel der Lebensqualität für die Menschen verloren geht
-       mehr Autoverkehr in dem Bereich der Esmarchstraße generiert wird und dadurch auch die Unfallgefahr und Lärmbelästigung erhöht wird
-       das Verfahren des Planungsdialogs ins ad absurdum geführt wird

 

Bitte lesen Sie hierzu unsere Stellungnahme:

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Stellungnahme des NABU Kiel zum Park Esmarchstraße
Geplante Umbaumaßnahmen Esmarchstraße inkl. Bau einer Fahrbahn durch den Park
NABU_Kiel_Park_Esmarchstrasse_Stellungna
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Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang

06.11.2024 | Die Stadt Kiel will für die Kiellinie und den Düsternbrooker Fördehang ein städtbauliches Entwicklungskonzept entwickeln. Der Entwurf wurde den Trägern öffentlicher Belange sowie Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Der NABU Kiel begrüßt die Entwicklung eines integrierten Entwicklungskonzeptes, kritisiert aber am vorgelegten Entwurf das Fehlen von übergeordneten Natur- und Artenschutzzielen. Schon eine Ausführliche Analyse der naturschutzfachlichen Wertigkeit fehlt vollständig, was aus Sicht des NABU
Kiel ein erhebliches Defizit des Entwicklungskonzeptes darstellt.

Auf Grundlage einer aktuellen Kartierung aller Biotoptypen mit Darstellung des jeweiligen Schutzstatus sowie Darstellung bekannter relevanter faunistischer Vorkommen, Bsp. Winterquartiere von Fledermäusen, Horste oder Amphibienvorkommen, ist eine Bestandsanalyse aus gesetzlichen Erfordernissen des Bundesnaturschutzgesetztes zwingend notwendig. Ansonsten besteht die Gefahr, dass arten- oder biotopschutzrechtliche Belange bei der Erstellung des Entwicklungskonzeptes übersehen werden (siehe Umbau inkl. neue Beleuchtung Uferstraße). Außerdem sollte heutzutage das Ziel eines modernen integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die Integration des Natur- und Artenschutzes selbstverständlich sein. Neben den gesetzlichen Vorgaben gibt es auch zahlreiche Beschlüsse auf internationaler Ebene sowie Ratsbeschlüsse, die einen integrierten Natur- und Artenschutz auch aus dieser Sicht erforderlich machen.

Beim Klimaschutz sind zwei Ziele zu verfolgen: Die Reduzierung klimaschädlicher Gase sowie präventive Maßnahmen hinsichtlich der Folgen der Klimaerwärmung. Beide Maßnahmentypen haben dabei große Schnittmengen mit den Maßnahmen für den Arten- und Biotopschutz.

In der Stellungnahme werden vom NABU Kiel konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um den Arten- und Naturschutz in das Entwicklungskonzept zu integrieren sowie den Klimaschutz auszuweiten.

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Stellungnahme Entwicklungskonzept Kiellinie NABU Kiel 241103
Stellungnahme NABU Kiel zum Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang
Stellungnahme Entwicklungskonzept Kielli
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Pressemitteilung des NABU Kiel

Inventur auf Kiels Dächern – wo brüten in Kiel Möwen, Seeschwalben und Austernfischer?

Vogelzählung zum Mitmachen durch den NABU Kiel

03.05.2024 | Möwen sind an den Küsten ein kontrovers diskutiertes Thema. Für die einen sind sie eine Plage, weil sie Fischbrötchen stehlen, Lärm und Schmutz verursachen, für die anderen gehören Möwen zur Küste wie der Sand zum Strand. Zudem sind sie als „Gesundheitspolizei“ ein wichtiger Bestandteil unseres Ökosystems, denn sie fressen auch Aas. Seit im Frühjahr im dänischen Sonderburg Möwen geschossen werden dürfen, gibt es auch an der deutschen Ostsee vermehrt die Forderung, Möwen bekämpfen zu dürfen.

Ein Grund für den NABU Kiel die Diskussion auf fachlicher Basis und belastbaren Zahlen zu lenken. Denn was viele nicht wissen, trotz der allgegenwärtigen Präsens von Möwen an der Küste sind einige Arten in ihrem Bestand bedroht. In Kiel brüten sechs verschiedene Möwenarten. Mit Lach-, Sturm- und Silbermöwe drei Arten, die teils große Kolonien bilden. Herings-, Mantel- und Schwarzkopfmöwen brüten vereinzelt innerhalb dieser Kolonien. Die Sturmmöwe steht bereits auf der Vorwarnliste der in Schleswig-Holstein bedrohten Vogelarten. Der Bestand ist an der Ostseeküste in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Bei der Lachmöwe ist der Rückgang noch dramatischer. Der Bestand an der Ostseeküste und im Binnenland ist von über 20.000 Brutpaaren in den 1980er Jahren auf aktuell 2.000 gesunken, Tendenz anhaltend.

 

Daher wird vom NABU Kiel eine Brutvogelkartierung auf den Dächern Kiels durchgeführt und ist dabei auf Meldungen von Kielerinnen und Kielern angewiesen. Wer aus seinem Fenster von zu Hause oder im Büro brütende Möwen, Seeschwalben oder Austernfischer beobachten kann, der meldet das bitte per Mail an den NABU Kiel ( info(at)NABU-Kiel.de ).

 

Lesen Sie alles zu diesem Thema in unserer Pressemitteilung:

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NABU Kiel Pressemitteilung Küstenvogelkartierung_240501
Inventur auf Kiels Dächern – wo brüten in Kiel Möwen, Seeschwalben und Austernfischer?
Vogelzählung zum Mitmachen durch den NABU Kiel
NABU Kiel Pressemitteilung Küstenvogelka
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NABU Kiel kritisiert die Beschlussvorlage des Lärmaktionsplans als völlig unzureichend, Ratsversammlung 18.02.21 (Drucksache 0064/2021)

Die EU-Richtlinie zum Umgebungslärm von 2002 dient zur Vermeidung von lärmbedingten Gesundheitsschäden und ist für die Vertragsstaaten rechtsverbindlich. Mit der Umsetzung der Richtlinie soll seitdem der Lärm überall dort reduziert werden, wo Gesundheitsschäden einschließlich Belästigung nicht auszuschließen sind. Dazu ist nach vorgegebenen Kriterien ein Lärmaktionsplan zu erstellen, der alle 5 Jahre zu überarbeiten ist.
Mit dem aktuell vorgelegten Lärmaktionsplan hat die Stadt Kiel nach Ansicht des NABU Kiel nicht die EU-Vorgaben umgesetzt. Davon mal abgesehen, dass der Lärmaktionsplan ganze 3 Jahre zu spät kommt, ist er eine wenig ambitioniert Kopie des letzten Lärmaktionsplans von 2013.
Lesen Sie bitte mehr in unserer Pressemitteilung:

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Pressemitteilung NABU Kiel, 16.02.2021
NABU Kiel Pressemitteilung_Laermaktionsp
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Lesen Sie bitte hierzu auch unsere Stellungnahme zum Lärmaktionsplan:

Stellungnahme des NABU: Lärmaktionsplan, Stufe 3 (Entwurf) der Landeshauptstadt Kiel

Der NABU Schleswig-Holstein, vertreten durch die Ortsgruppe Kiel, bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und nimmt zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Landeshauptstadt Kiel wie folgt Stellung:

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Stellungnahme NABU Kiel, 16.12.2020
NABU_Kiel_Stellungnahme_Laermaktionsplan
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Lesen Sie bitte hierzu auch unsere Pressemitteilung zum Stadtentwiklungskonzept :
Wik als Stadtviertel mit bundesweiter Vorreiterrolle für Klimaschutz und Lebensqualitätentwickeln


Der NABU Kiel fordert von der Politik endlich zuhandeln, statt die Ausweisung als Naturwald auf die lange Bank zu schieben

Seit rund acht Jahren fordert der NABU Kiel den Kieler Stadtwald vollständig als Naturwald auszuweisen. In dieser Zeit wurden unzählige Gespräche mit den Parteien geführt. Die Argumente für die Ausweisung als Naturwald liegen auf der Hand. Die Stadt spart die hohen Kosten der forstlichen Nutzung, die die Einnahmen überschreiten, der Wald wird zur CO2-Senke und trägt so zum Klimaschutz bei und es wäre die Chance dem Artensterben in Kiel was entgegenzusetzen. Außerdem würde der Wald auch als Naherholungsgebiet dadurch stark aufgewertet werden, denn eine Nutzung für die Kieler Bevölkerung und für Waldkindergärten wäre nach wie vor möglich. Als Naturwald wäre der Schutzstatus langfristig gesichert.

Lesen Sie bitte mehr in unserer Pressemitteilung:

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Pressemitteilung NABU Kiel, 09.12.2020
NABU Kiel Pressemitteilung_Beschluss Kie
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Pressemitteilung des NABU Kiel vom 25.01.2021

Dem NABU Kiel sind die massiven Eingriffe durch Höffner in den Flächen, die im Prüner Schlag naturschutzrechtlich gesichert sind, unbegreiflich. Die Stadt muss die Schäden durch ein unabhängiges Gutachterbüro prüfen und die Tat strafrechtlich verfolgen lassen.

Lesen Sie bitte mehr in unserer Pressemitteilung:

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Pressemitteilung NABU Kiel, 25.01.2021
NABU_Kiel_Pressemitteilung_Eingriff_Prue
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NABU Kiel hat wegen der Vorgänge auf dem Prüner Schlag Strafanzeige gestellt

Der NABU Kiel begrüßt, dass die Stadt im Fall der Höffner-Baustelle nun endlich Strafanzeige stellen will. Der NABU Kiel hat bereits selbst wegen der massiven Eingriffe auf dem Prüner Schlag-Gelände am 27.01.21 bei der Staatsanwaltschaft Kiel Strafanzeige erstattet. Es liegen nach Ansicht des NABU Kiel mehrfache Verstöße gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes vor.

Lesen Sie bitte mehr in unserer Pressemitteilung und unsere Strafanzeige:

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Pressemitteilung NABU Kiel, 29.01.2021
NABU Kiel Pressemitteilung_Strafanzeige
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Strafanzeige NABU Kiel, 27.01.21
NABU Kiel_Anzeige Pruener Schlag_210127.
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NABU Kiel zu den Baumrodungen im Düsternbrooker Gehölz: In Kiel ist die Aussicht wichtiger als der Arten- und Klimaschutz

Im Düsternbrooker Gehölz wurden unterhalb des ehemaligen Standortes des Marientempels im Januar Bäume gerodet. Die gesunden Buchen mussten dem „schönen Ausblick“ weichen. Für den NABU Kiel steht fest: Arten- und Klimaschutz sind wesentlich wichtiger als eine Aussicht. Bäume nur für den Ausblick auf die Förde zu roden ist in Zeiten des Klimawandels und des massiven Artensterbens nicht mehr akzeptabel. Spätestens seit dem Ausruf des Klimanotstandes müssten solche Maßnahmen in Kiel der Vergangenheit angehören.

Lesen Sie bitte mehr in unserer Pressemitteilung:

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Pressemitteilung NABU Kiel, 07.02.2021
NABU Kiel Pressemitteilung_Duesternbrook
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Pressemitteilung NABU Kiel, 25.01.2020

NABU Kiel: Wik als Stadtviertel mit bundesweiter Vorreiterrolle für Klimaschutz und Lebensqualitätentwickeln

Die Stadt Kiel erarbeitet zur Zeit das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für die Wik. „Kiel hat damit die Chance aus der Wik ein Stadtviertel zu entwickeln, das bundesweit eine Vorreiterrolle im Klimaschutz und bei der Lebensqualität einnimmt“, so Hartmut Rudolphi vom NABU Kiel.

Lesen sie mehr in dem nachfolgenden PDF-Dokument:

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Die NABU Kiel Pressemitteilung Stadtentwiklungskonzept Wik vom 25.01.2020 zum Download
NABU Kiel Pressemitteilung Stadtentwiklu
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Stellungnahme zu den integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten „Grüne Wik“ und STEK

26.01.2020 | Der NABU Schleswig-Holstein bedankt sich bei dem Stadtplanungsamt Kiel für die Möglichkeit der Beteiligung am Verfahren zur Grünen Wik sowie zum STEK Wik. Der NABU, vertreten durch den NABU Kiel, begrüßt ausdrücklich das Verfahren und nimmt zu dem o.a. Vorhaben wie in dem nachfolgenden PDF-Dokument ausgeführt Stellung:

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Die Stellungnahme STEK und Grüne Wik des NABU vom 24.01.2020 zum Download
Stellungnahme_STEK_Gruene Wik_NABU_2001
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Hof Hammer: NABU Kiel erstattet Strafanzeige

Fotos: NABU/Hartmut Rudolphi

NABU Kiel erstattet Strafanzeige bei der Polizei wegen Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Auslöser sind die massiven Einschlag- und Entastungsmaßnahmen sowie tiefgreifende Kronenrückschnitte auf dem Gutspark-Gelände des Hof-Hammer. Im Zuge der Planung von Wohnhäusern wurde für das Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt. Im B-Plan wurde genau festgelegt, welche Bäume gerodet werden dürfen und welche Bäume erhalten sowie wo Nachpflanzungen gemacht werden müssen. Das Gebiet hat eine hohe Bedeutung für Fledermäuse. Einerseits wurden Fledermausquartiere dort festgestellt, andererseits befinden sich auf dem Gelände wichtige Flugstraßen, die die Fledermäuse zwischen ihren Quartieren im Siedlungsbereich und der Eider als essenzielles Jagdgebiet nutzen. Der Fledermausbestand muss nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt werden.

Der massive Eingriff durfte nach den Vorgaben des B-Plans nicht durchgeführt werden. Durch den Habitatverlust ist das Fledermausvorkommen auf dem Gelände nun gefährdet. Wie mit dem Fall weiter verfahren wird, werden nun die Naturschutzbehörden und die Staatsanwaltschaft aktiv werden.

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Die vollständige Strafanzeige ist hier als Download verfügbar:
Anzeige_HofHammer_NABUKiel_pdf_190307.pd
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Stellungnahme des NABU Kiel zum Landschaftsrahmenplan, Planungsraum II

Das Land Schleswig-Holstein stellt die Landschaftsrahmenpläne aufgrund neuer Entwicklungen neu auf. Die Landschaftsrahmenpläne enthalten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene.

Zum Entwurf des Landschaftsrahmenplanes, Planungsraum II, indem auch Kiel sowie die umliegenden Kreise behandelt werden, hat der NABU Kiel eine Stellungnahme geschrieben. Dabei wird betont, wie wichtig die Ausweisung neuer großräumiger Schutzgebiete sowie die Ausweitung des Biotopverbundsystems ist. Artenschutz, Klimaschutz sowie der Schutz von Gewässern und damit des Wassers sind Aufgaben, für die auch Kiel in der Verantwortung steht. Während aber in den letzten Jahren massiv gebaut wurde sowie der Autoverkehr stieg, und damit die Landschaftszerschneidung und Versiegelung voranschritt, wurde das letzte Naturschutzgebiet 2007 ausgewiesen. Außerdem wurden Geiete, die mal als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden sollten, wieder aus der Flächenkulisse herausgenommen. Dieser Schritt Rückwärts ist nicht zu akzeptieren. Die Stadt kann das Artensterben, wie das der Wildbienen, nicht einfach ignorieren.

Der NABU Kiel schlägt in seiner Stellungnahme daher 11 Gebiete vor, die als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen werden sollen, 3 NSG-Erweiterungen, 7 Naturwaldflächen und 7 Hauptverbundachsen des Biotopverbundsystems vor. Nur mit einem großflächigen Schutz ist das Artensterben zu stoppen. Und davon profitiert auch der Klimaschutz sowie der Schutz unseres Wassers. Außerdem sorgt die grüne Lunge auch für saubere Luft.

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Stellungnahme des NABU Kiel zum Landschaftsrahmenplan, Planungsraum II
190227_Stellungnahme NABU LRP 2018.pdf
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Geplanter Ausbau des Solldieksbachs in Kiel

Die Stadt Kiel plant den Ausbau des Solldieksbachs im Kieler Süden. Hintergrund ist der geplante Bau der neuen Stadtteile bei Meimersdorf mit einer Größe von über 45 ha. Der Solldieksbach in seiner bestehenden Form würde als Vorfluter nicht mehr ausreichen. Durch die große Versiegelung von Flächen fällt bei Regen eine sehr große Menge Wasser an, die über ein Vorfluter weggeführt werden muss, ansonsten käme es in dem neu geplanten Stadtteilen zu Überflutungen.

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