Die Stadt Kiel erarbeitet zur Zeit das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für die Wik. „Kiel hat damit die Chance aus der Wik ein Stadtviertel zu entwickeln, das bundesweit eine
Vorreiterrolle im Klimaschutz und bei der Lebensqualität einnimmt“, so Hartmut Rudolphi vom NABU Kiel.
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26.01.2020 | Der NABU Schleswig-Holstein bedankt sich bei dem Stadtplanungsamt Kiel für die Möglichkeit der Beteiligung am Verfahren zur Grünen Wik sowie zum STEK Wik. Der NABU, vertreten durch den NABU Kiel, begrüßt ausdrücklich das Verfahren und nimmt zu dem o.a. Vorhaben wie in dem nachfolgenden PDF-Dokument ausgeführt Stellung:
Fotos: NABU/Hartmut Rudolphi
NABU Kiel erstattet Strafanzeige bei der Polizei wegen Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Auslöser sind die massiven Einschlag- und Entastungsmaßnahmen sowie tiefgreifende
Kronenrückschnitte auf dem Gutspark-Gelände des Hof-Hammer. Im Zuge der Planung von Wohnhäusern wurde für das Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt. Im B-Plan wurde genau festgelegt, welche Bäume
gerodet werden dürfen und welche Bäume erhalten sowie wo Nachpflanzungen gemacht werden müssen. Das Gebiet hat eine hohe Bedeutung für Fledermäuse. Einerseits wurden Fledermausquartiere dort
festgestellt, andererseits befinden sich auf dem Gelände wichtige Flugstraßen, die die Fledermäuse zwischen ihren Quartieren im Siedlungsbereich und der Eider als essenzielles Jagdgebiet nutzen.
Der Fledermausbestand muss nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt werden.
Der massive Eingriff durfte nach den Vorgaben des B-Plans nicht durchgeführt werden. Durch den Habitatverlust ist das Fledermausvorkommen auf dem Gelände nun gefährdet. Wie mit dem Fall weiter
verfahren wird, werden nun die Naturschutzbehörden und die Staatsanwaltschaft aktiv werden.
Das Land Schleswig-Holstein stellt die Landschaftsrahmenpläne aufgrund neuer Entwicklungen neu auf. Die Landschaftsrahmenpläne enthalten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege auf regionaler Ebene.
Zum Entwurf des Landschaftsrahmenplanes, Planungsraum II, indem auch Kiel sowie die umliegenden Kreise behandelt werden, hat der NABU Kiel eine Stellungnahme geschrieben. Dabei wird betont, wie
wichtig die Ausweisung neuer großräumiger Schutzgebiete sowie die Ausweitung des Biotopverbundsystems ist. Artenschutz, Klimaschutz sowie der Schutz von Gewässern und damit des Wassers sind
Aufgaben, für die auch Kiel in der Verantwortung steht. Während aber in den letzten Jahren massiv gebaut wurde sowie der Autoverkehr stieg, und damit die Landschaftszerschneidung und Versiegelung
voranschritt, wurde das letzte Naturschutzgebiet 2007 ausgewiesen. Außerdem wurden Geiete, die mal als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden sollten, wieder aus der Flächenkulisse
herausgenommen. Dieser Schritt Rückwärts ist nicht zu akzeptieren. Die Stadt kann das Artensterben, wie das der Wildbienen, nicht einfach ignorieren.
Der NABU Kiel schlägt in seiner Stellungnahme daher 11 Gebiete vor, die als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen werden sollen, 3 NSG-Erweiterungen, 7 Naturwaldflächen und 7 Hauptverbundachsen des
Biotopverbundsystems vor. Nur mit einem großflächigen Schutz ist das Artensterben zu stoppen. Und davon profitiert auch der Klimaschutz sowie der Schutz unseres Wassers. Außerdem sorgt die grüne
Lunge auch für saubere Luft.
Die Stadt Kiel plant den Ausbau des Solldieksbachs im Kieler Süden. Hintergrund ist der geplante Bau der neuen Stadtteile bei Meimersdorf mit einer Größe von über 45 ha. Der Solldieksbach in seiner bestehenden Form würde als Vorfluter nicht mehr ausreichen. Durch die große Versiegelung von Flächen fällt bei Regen eine sehr große Menge Wasser an, die über ein Vorfluter weggeführt werden muss, ansonsten käme es in dem neu geplanten Stadtteilen zu Überflutungen.
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